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Scrapie (Traberkrankheit), Genotypisierung und ScrapieresistenzzuchtScrapie (auch Traber-, Gnubber-
oder Wetzkrankheit) ist eine weltweit
verbreitete, unheilbare und tödlich verlaufende Erkrankung des zentralen
Nervensystems.
Scrapie geht mit Hohlraumbildungen (Vakuolisierungen) in den Nervenzellen
einher und äußert sich in Verhaltens- und Gangstörungen. Der englische Name
rührt daher, dass die erkrankten Schafe infolge starken Juckreizes die Tendenz
haben, sich die Wolle abzuscheuern. Ebenso wie BSE und die Kreutzfeld-Jakob-Krankheit gehört Scrapie
zur Gruppe der „Transmissiblen spongiformen Enzephalopathien“ (TSE) =
übertragbare schwammartige Gehirnerkrankung. Hieraus
resultiert, dass zur Verbreitung neben dem Export von Zuchttieren auch die
Fütterung verarbeiteter Tierkörper infizierter Tiere zur Verbreitung beitragen
kann. Sie gilt per se als nicht infektiös für Menschen. In der wissenschaftlichen Literatur wird ein Zusammenhang zwischen dem
Grad der Empfänglichkeit für die Scrapie-Krankheit mit bestimmten Genvarianten am
Prion-Protein-Genort (PrP-Genort) beschrieben und das krankhafte Prioneiweiß
wird mit PrPSc bezeichnet.
Die Anfälligkeit bei Schafen variiert in Abhängigkeit von der genetischen
Variation in der Aminosäuresequenz des Prion-Proteins. So sind Schafe mit einer
homozygoten Erbanlage für Alanin (A) an Position 136, Arginin (R) an Position
154 und Arginin an Position 171 (AA136, RR154, RR171)
nahezu resistent. Aufgrund dieser Varianten werden Tiere
verschiedenen Risikogruppen der Scrapieempfänglichkeit (siehe Tabelle unten) zugeordnet. Für die
Untersuchung werden je nach Untersuchungsverfahren einige Tropfen (FTA-Karten)
oder einige Milliliter Vollblut benötigt das mit EDTA, ACD oder
Citrat stabilisiert ist. In den letzten Jahren hat die Untersuchung mit Gewebeproben stark zugenommen, da hier nur mittels einer
speziellen Ohrmarke vom Züchter selbst die Probe genommen werden kann - ohne das
Tierarztkosten anfallen. Aufgrund dieser Blut-
oder Gewebeuntersuchung wurden Zuchtschafe zunächst in die
Risikogruppen R1 bis R5 eingestuft. Diese wurden dann später leicht abgewandelt
und in die Genotypen G1 bis G5 eingeteilt. Die Zuordnung der Genotypen zu den
Risikogruppen erfolgt entsprechend dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen
Erkenntnisse. Derzeit gilt die nachfolgende Einteilung:
Die allgemeine Empfänglichkeit von Schafherden gegenüber klassischer Scrapie kann somit sehr einfach durch gezielte Anpaarung mit Zuchttieren aus den Klassen G1 und G2 verbessert werden. In einigen Ländern wurde auf diese Art und Weise bereits eine Reduzierung der Scrapieausbrüche versucht Seit 1998 ist aber auch die atypische Scrapie bekannt, die sich von der klassischen Scrapie unterscheidet: Zugehöriges PrPSc findet sich dabei im Kleinhirn, weniger im Stammhirn und nicht im lymphatischen Gewebe. Biochemisch zeigt die atypische Scrapie zudem typische Reaktionen mit Western-Blot-Tests. Oft erkranken nur einzelne Tiere einer Herde und nicht größere Gruppen wie bei klassischer Scrapie:. Atypische Scrapie-Fälle machen herdenbezogen die Mehrzahl der deutschen Scrapie-Ausbrüche aus (Erhardt und Lühken et al. 2007). Bei ihrer Untersuchung standen 120 klassisch erkrankte 97 atypisch erkrankten Tieren gegenüber. Seit Einführung des aktiven Überwachungs- und Beobachtungs-Programmes der EU für TSE bei Schafen im Jahr 2002 wird atypische Scrapie in zahlreichen europäischen Ländern nachgewiesen und macht ca. 80 % der positiv getesteten Fälle in der gesamten EU aus. In der Europäischen Union wird die Bekämpfung durch die Verordnung (EG) Nr. 999/2001, zuletzt geändert in der Verordnung (EG) Nr. 339/2006, und das nationale Tierseuchenrecht (in Deutschland: Tierseuchengesetz, Viehverkehrsverordnung, VO über anzeigepflichtige Tierseuchen und die TSE-Überwachungsverordnung geregelt. Alle Todesfälle bei über 18 Monate alten Schafen müssen auf Scrapie untersucht werden, ebenso stichprobenartig alle Schlachttiere ab diesem Alter. In den letzten Jahren lagen die mit positivem Ergebnis getesteten Scrapieuntersuchungen unterhalb von einem Promille. Hier geht es zur Übersicht des Bundesministeriums: Scrapieuntersuchungsergebnisse 2011 bis 2004. Da die Traberkrankheit anzeigepflichtig ist, werden die entsprechenden Maßnahmen durch den Amtstierarzt festgelegt. Dabei ermöglichen die aktuellen Bestimmungen, dass nicht mehr ganze Bestände, sondern nur noch genetische Risikogruppen (Böcke G2−G5, weibliche Schafe G3–G5) in den betroffenen Beständen getötet werden. Nach der EU-Verordnung 727/2007 kann unter bestimmten Voraussetzungen bei Auftreten atypischer Scrapie auf die Genotypisierung und die anschließende Selektion verzichtet werden. Per EU-Verordnung wurden die Länder verpflichtet nationale Zuchtprogramme einzuführen. Daher werden in der Herdbuchzucht die Tiere auf ihren Genotyp untersucht und dieser findet sich dann in Abstammungsnachweisen wieder und liefert eine Information zur Resistenz gegenüber klassischer Scrapie. |
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